12 | 10 | 2024
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Nächste "Forsteinrichtung" und Altholzkonzept

Ausschuss für öffentliche Einrichtungen beriet Waldthemen

Mit zwei Waldthemen befasste sich der gemeinderätliche Ausschuss für öffentliche Einrichtungen (AföE), der jüngst unter Vorsitz von Bürgermeister Klaus Stapf tagte. Zunächst gab das Forstamt einen ersten Überblick über Aufgaben des Amtes im Stadtwald zur nächsten „Forsteinrichtung“. Das ist in der Regel ein Zehn-Jahres-Plan, dessen Aufstellung sowohl im Staats- als auch im Stadtwald gesetzlich verpflichtend ist.

Forsteinrichtung
Im Stadtwald Karlsruhe wird die Forsteinrichtung durch den Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg (ForstBW) als höhere Forstbehörde durchgeführt. Die nächste Forsteinrichtung läuft ab 2018, allerdings sind Vorbereitungen schon ab diesem Jahr notwendig. Das Forstamt prüft, ob im Zeitraum seit 2008 Waldflächen verloren oder durch Ersatzaufforstungen neue hinzugekommen sind und ob sich Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen und Zuständigkeiten ergeben haben. Auch innerhalb der Flächen, die dem Nutzungstyp Wald zugeordnet sind, wird geprüft, ob es Veränderungen gegeben hat. Mit Hilfe einer Betriebsinventur werden ökologische und waldbauliche Fragestellungen analysiert.

Die Zielvorgaben des Gemeinderats für den Stadtwald wie Erhaltung seiner flächenhaften Ausdehnung sowie der Schutz und die Pflege des Ökosystems Wald für heutige und künftige Generationen bildeten die Grundlage für den letzten Forsteinrichtungszeitraum. Ein Entwurf über die Zielsetzungen in der neuen Forsteinrichtungsperiode wird von der Verwaltung erarbeitet und dem AföE zur Beschlussfassung vorgelegt. Umweltverbände werden in die Arbeiten eingebunden. Der Ausschuss hat zustimmend Kenntnis genommen.

Alt- und Totholzkonzept
Ebenso zustimmend zur Kenntnis genommen hat er den Bericht des Forstamtes zum Stand der Umsetzung des Alt- und Totholzkonzepts, das der Gemeinderat 2009 beschlossen hat. Alte und absterbende Bäume sowie liegendes Totholz sind für viele Arten unverzichtbar. Dazu gibt es genaue Vorgaben im Naturschutzrecht. Das Alt- und Totholzkonzept beruht auf dem Nutzungsverzicht von Baumgruppen und kleineren Beständen. Besonders schützenswerte so genannte Habitatbäume oder Habitatbaum-Gruppen werden ausgewählt, kartographisch erfasst und von der forstwirtschaftlichen Nutzung ausgenommen.

Neue Schutzformen sind Waldrefugien, kleine „Bannwälder“ von ein bis drei Hektar Größe, die ihrer natürlichen Entwicklung und dem Zerfall überlassen werden. Sie werden im Zuge der Forsteinrichtung kartiert und dauerhaft erfasst. Im Karlsruher Stadtwald gibt es bereits 34 Habitatbaum-Gruppen. Zweieinhalb bis fünf Prozent der Stadtwaldfläche sollen als Waldrefugien ausgewiesen werden. Entsprechende Karten arbeitet das Forstamt in Abstimmung mit dem Umweltamt und der Unteren Naturschutzbehörde aus. Den Umweltverbänden wird die Möglichkeit gegeben, Stellung zu nehmen und Ergänzungsvorschläge einzubringen.

Weitere Informationen

Das Forstamt auf www.karlsruhe.de

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