19 | 03 | 2024
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Nicht jeder Hundehalter muss volle Steuer zahlen

Besitzer von Schutztieren erhalten eine Steuerermäßigung oder -befreiung

Karlsruher Hundehalter und Hundehalterinnen hatten bis zum 15. Februar 2013 die fällige Steuer für ihren Vierbeiner in Höhe von 120 Euro zu zahlen. Laut Verordnung müssen die im Stadtkreis gehaltenen Hunde die blaue Steuermarke 2010 bis 2014 tragen. Für verlorene Marken gibt es Ersatzanhänger.

Diese Steuerlast wird jedoch auf die Hälfte reduziert, wenn das Tier die Hundeprüfung III abgelegt hat oder als Wachhund für Gebäude im Einsatz ist. Die bewachten Objekte müssen dann mehr als 200 Meter Luftlinie vom nächsten bewachten Gebäude entfernt sein. Ausgeschlossen sind Kleingarten- oder Kleintierzuchtanlagen. Wer finanziell nicht in der Lage ist, die volle Abgabe sofort zu entrichten, kann einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Komplett von der Steuer befreit werden Hunde, die der Hilfe blinder oder hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis BI oder H) oder die für den Schutz der Zivilbevölkerung als Rettungshunde anerkannt sind.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass jeder im Stadtgebiet gehaltene Hund, der älter als drei Monate ist, innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen ist. Der Zeitraum gilt auch, wenn die Tierhaltung endet. Entsprechende Formulare stehen im Internet auf der Seite www.karlsruhe.de (Suchbegriff Hundesteuer).

Die Vordrucke gibt es auch bei der Stadtkämmerei / Kommunale Steuern. Das Stadtamt Durlach, die Bürgerbüros in der Kaiserallee 8, in der Steinhäuserstraße 22, in der Beuthener Straße 42 und im Rathaus am Marktplatz sowie alle Ortsverwaltungen nehmen ebenfalls Anzeigen entgegen. Auskünfte erteilt die Stadtkämmerei im Hinterhaus der Adlerstraße 20a oder telefonisch unter den Rufnummern 0721 / 133-2204 und 2205. Mitteilungen und Änderungen der Bankverbindung werden unter hundesteuer@stk.karlsruhe oder der Faxnummer 0721 / 133-2209 entgegen genommen.

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