14 | 12 | 2024
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Stimmberechtigte erhalten vom Wahlamt Benachrichtigung für Volksabstimmung

Bei Entscheidung über S 21-Kündigungsgesetz auch Briefabstimmung möglich

Die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs entscheiden am 27. November in der Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz darüber, ob das Land aus seiner finanziellen Beteiligung an Stuttgart 21 aussteigen soll oder nicht. Auch für die Volksabstimmung erhalten alle Stimmberechtigten der Stadt Karlsruhe wie bei allgemeinen Wahlen eine Benachrichtigung vom städtischen Wahlamt. Stimmberechtigt sind alle Deutsche, die am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre alleinige oder Hauptwohnung haben. Die Stimmbenachrichtigung enthält neben den Angaben zum Stimmbezirk, zur Stimmberechtigtennummer und zum Abstimmungsraum auf der Rückseite der Benachrichtigung einen Antrag für die Ausstellung eines Stimmscheins mit Briefabstimmungsunterlagen. Wie das Wahlamt weiter mitteilt, ist der Benachrichtigung gleichzeitig der Wortlaut der Gesetzesvorlage über das S 21-Kündigungsgesetz beigefügt. Stimmberechtigte, die bis 6. November keine Benachrichtigung erhalten haben, aber glauben, stimmberechtigt zu sein, sollten sich ab Montag, 7. November, mit dem Wahlamt unter den Telefonnummern 0721/133-1250 bis -1252 oder per Fax unter 0721/133-1259 in Verbindung setzen.

Diejenigen, die ihr Stimmrecht am Abstimmungstag im angegebenen Abstimmungsraum nicht ausüben können, haben die Möglichkeit, im Wege der Briefabstimmung oder mit einem ausgestellten Stimmschein in einem beliebigen Wahllokal in Baden-Württemberg am Abstimmungstag abzustimmen. Zur Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen genügt es, den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf der Rückseite der Benachrichtigung in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt zurückzusenden. Die Briefabstimmungsunterlagen gehen den Antragstellenden dann per Post zu. Außerdem können Anträge auch online gestellt werden: Im Internet gibt es unter www.karlsruhe.de einen Link, der über eine verschlüsselte SSL-Verbindung einen Briefabstimmungsantrag ermöglicht. Dazu ist die Angabe des auf der Benachrichtigung angegebenen Stimmbezirks und der Stimmberechtigtennummer erforderlich.

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen zur Volksabstimmung können Briefabstimmungsunterlagen und Stimmscheine ab Montag, 7. November, ausgehändigt oder versandt werden. Dazu nimmt das Briefwahlbüro des Wahlamts im Untergeschoss des Ständehauses, Ständehausstraße 2, vom 7. November bis zum Freitag vor dem Abstimmungstag, 25. November, seinen Betrieb auf. Dann können dort Stimmberechtigte jeweils montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr (am 10. und 25. November bis 18 Uhr) ihre Briefabstimmungsunterlagen persönlich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses beantragen und - falls sie es wünschen - auch gleich vor Ort per Briefabstimmung ihre Stimme abgeben.

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