07 | 11 | 2024
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Einkaufen in Hohenwettersbach

Planungsausschuss: Bebauungsplan für Nahversorgung Hohenwettersbach

Mit städtebaulichem Blick hat der Planungsausschuss die Absicht eines Investors betrachtet, in Hohenwettersbach am südwestlichen Ortsausgang Richtung Wettersbach einen Discounter angrenzend an die geplante Golfanlage "Batzenhof" anzusiedeln. Für die Nahversorgung des Höhenstadtteils sei die Einkaufsmöglichkeit an der Südseite der Straße Spitalhof unbestritten ein Gewinn, meinte der Planungsausschuss am Donnerstag (13. Juni) in seiner nichtöffentlichen Sitzung unter Vorsitz von Bürgermeister Michael Obert. Planungsrechtlich liegt das Vorhaben im Außenbereich und kann nur über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Regelverfahren realisiert werden. Frage war, mit welcher Variante ins Verfahren gegangen werden soll: Mit einem Discounter, der zur Autobahn hin angeordnet ist mit Stellplätzen zwischen Markt und vorhandener Bebauung oder umgekehrt mit dem Markt zum Ortseingang hin angeordnet. Dabei liegt das städtebauliche Problem in den schwierigen topographischen Verhältnissen. Denn das Grundstück steigt entlang der Straße nach Westen an, was bedeutet, dass je nach Variante das Gelände unterschiedlich hoch aufgefüllt werden müsste beziehungsweise der Hang abgetragen werden müsste.

Topographisch sinnvoller ist es, die Stellplätze im Anschluss an die bestehende Bebauung auf einem aufgefüllten Plateau anzuordnen und den Mark in den Hang zu schieben, da so die Höhendifferenz insgesamt zur Straße deutlich geringer ausfällt. Für diese auch vom Ortschaftsrat bevorzugte Variante sprach sich der Ausschuss aus. Dabei ist Voraussetzung, dass der derzeit vom Investor vorgesehene Standort noch näher an die bestehende Bebauung heranrückt, weil dies die topografische Situation weiter verbessert. Zudem sprach sich der Planungsausschuss dafür aus, den Gestaltungsbeirat mit  dem Projekt zu befassen. Neben der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Darüber hinaus müssen wegen der einer Bebauung entgegenstehenden Grünzäsur Gespräche mit dem Regionalverband geführt werden, da der Regionalplan eine Zäsur festlegt.

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