19 | 03 | 2024
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Nur noch Einfahrt mit Grün

Änderung für Umweltzone ab 1. Januar

Ab dem Jahreswechsel dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Schadstoffplakette in die Karlsruher Umweltzone einfahren. Darauf macht erneut das zuständige Ordnungs- und Bürgeramt aufmerksam. Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge mit gelben Plaketten werden nur unter bestimmten Bedingungen erteilt. So muss etwa nachgewiesen werden, dass das Auto nicht nachgerüstet werden kann und eine Neubeschaffung aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Nähere Auskünfte erteilt die Straßenverkehrsstelle des Ordnungs- und Bürgeramtes in der Steinhäuserstraße 22. Befinden sich in einem Fuhrpark mindestens vier leichte oder schwere Nutzfahrzeuge als Lkw oder Reisbusse, die nicht im Linienverkehr eingesetzt werden, und haben mindestens 80 Prozent dieser Fahrzeuge eine grüne Plakette, können für die restlichen Wagen mit gelber Plakette in einem vereinfachten Verfahren (Nachweis der Mindestzahl anhand der KfZ-Scheine) Sondergenehmigungen erteilt werden.

Da es aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt ist, die gelben Symbole auf den Straßenschildern an den Einfahrten in die Umweltzone zu überkleben, muss das Tiefbauamt die rund 100 Schilder austauschen. Dies wird zwischen dem 7. und 9. Januar geschehen. Spätestens am 10. Januar soll der Austausch abgeschlossen sein. Ab dann ist die Einfahrt mit gelber Plakatte grundsätzlich verboten.

Nähere Aukünfte zur Umweltzone können im Internet über die Seite www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz (über das Stichwort Luft) abgerufen werden

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