19 | 03 | 2024
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Nur mit gelber oder grüner Plakette in die Umweltzone

Bund bezuschusst Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfilter

In Baden-Württemberg treten ab dem 1. Januar 2012 für alle Umweltzonen Verschärfungen in Kraft. Auch in der Karlsruher Umweltzone dürfen dann nur noch Kraftfahrzeuge mit einer gelben oder grünen Palette fahren. Wer sein Auto mit Partikelfiltern nachrüstet, erhält vom Staat einen Zuschuss. Der Bund fördert die Nachrüstung von Diesel-Pkw und leichten Dieselfahrzeugen, die Güter befördern und ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten, mit Bargeld in Höhe von 330 Euro. Abgewickelt wird das Förderprogramm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).

Nur in Sonderfällen erteilt das Ordnungs- und Bürgeramt Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone. Priorität vor Ausnahmen hat aber das Nachrüsten der Fahrzeuge (Informationen: www.mvi.baden-wuerttemberg.de unter der Rubik "Luft und Emissionen). Autofahrer ohne gelben oder grünen Aufkleber und ohne Ausnahmegenehmigung, die in einer Umweltzone angetroffen werden, müssen mit einer Geldbuße von 40 Euro und mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Informationen erteilt das Ordnungs- und Bürgeramt unter der Telefonnummer 0721/133-3930.

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