19 | 03 | 2024
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Am Sonntag zur Abstimmung gehen

Aufruf von Bürgermeister Wolfram Jäger zur Volksabstimmung

Zur Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz am Sonntag, 27. November, wendet sich der Kreisabstimmungsleiter, Bürgermeister Wolfram Jäger, mit folgendem Aufruf an die stimmberechtigten Karlsruherinnen und Karlsruher:

Sehr geehrte stimmberechtigte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Sonntag, 27. November 2011, findet in Baden-Württemberg die Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage des S 21-Kündigungsgesetzes statt. Ausschließlicher Gegenstand der Volksabstimmung ist die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage der Landesregierung "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)". Die abstimmenden Bürgerinnen und Bürger des Landes treten dabei an die Stelle des Landtags.

Die Frage bei dieser Volksabstimmung lautet: "Stimmen Sie der Gesetzesvorlage 'Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)' zu?"

Über die Gesetzesvorlage wird mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt. Mit "Enthaltung" kann nicht abgestimmt werden.

Das S 21-Kündigungsgesetz ist angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden - mindestens jedoch ein Drittel aller Stimmberechtigten (das sind etwa 2,5 Millionen Stimmberechtigte) - mit "Ja" stimmt. Das S 21-Kündigungsgesetz ist abgelehnt, wenn die Mehrheit der Abstimmenden mit "Nein" stimmt. Das S 21-Kündigungsgesetz ist zudem abgelehnt, wenn zwar die Mehrheit der Abstimmenden mit "Ja" stimmt, diese Mehrheit jedoch aus weniger als einem Drittel aller Stimmberechtigten besteht.

Nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr und gehen Sie zur Abstimmung.

Wolfram Jäger

Kreisabstimmungsleiter

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