19 | 03 | 2024
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Straftaten in Karlsruhe

Erläuterungen zur Polizeilichen Kriminalstatistik


Bei den für den Karlsruher Straftatenatlas ausgewerteten Daten handelt es sich um die Ergebnisse der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die der Statistikstelle beim Amt für Stadtentwick-lung vom Polizeipräsidium Karlsruhe übermittelt und deren Analyse mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe abgestimmt wurden. In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche so-wie die ermittelten Tatverdächtigen ausgewiesen.

Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten, Staatsschutz- und Verkehrsdelikte sowie Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden. Straftaten gemäß §§ 315, 315b Strafgesetzbuch (StGB) und § 22a Straßenverkehrsgesetz (StVG) gelten nicht als Ver-kehrsdelikte im Sinne der PKS. Berücksichtigt sind hingegen die von Zoll und Bundespolizei ge-meldeten Straftaten.

Die bekannt gewordenen Fälle werden nach dem Tatortprinzip erfasst und ausgewiesen, das heißt unabhängig von den bearbeitenden Polizeidienststellen und vom Wohnort der Tatver-dächtigen. Um ein möglichst vollständiges Bild der objektiven Sicherheitslage zu erhalten, wer-den in die Erfassung der PKS auch die von strafunmündigen Kindern oder von schuldunfähigen psychisch Kranken begangenen Taten einbezogen.
Die Aussagekraft der Statistik wird dadurch eingeschränkt, dass der Polizei ein Teil der begangenen Straftaten nicht bekannt ist. Der Umfang dieses Dunkelfeldes hängt von der Art des De-liktes ab und kann sich unter dem Einfluss variabler Faktoren wie Anzeigeverhalten, polizeiliche Kontrolle oder Änderung des Strafrechts im Zeitverlauf ändern. Die PKS bietet somit kein ge-treues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität.

Darüber hinaus beeinflusste die steigende Zahl von Flüchtlingen die PKS. Die Fälle von unerlaubter Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes erhöhten sich deutlich. Dies wirkte sich unter anderem auf die Anzahl der Straftaten insgesamt sowie auf den Kriminalitätsquotienten aus. Mit Blick auf eine objektivierte Darstellung der Entwicklung der begangenen Straftaten bleiben bei den meisten Nachweisungen die Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz beziehungsweise Asylverfahrensgesetz unberücksichtigt. Sie werden in ihrer Entwicklung gesondert dargestellt.
Deutliche Zunahme der Straftaten in Karlsruhe in den letzten fünf Jahren Karlsruhe gehört zu den großen Stadtkreisen in Baden-Württemberg mit einer hohen Kriminali-tätsrate. Hinter Freiburg (13.309) und Mannheim (11.648) lag Karlsruhe mit 11.106 erfassten Straftaten je 100.000 Einwohner im zurückliegenden Jahr 2015 an dritter Position der baden-württembergischen Großstadtkreise (siehe Tabelle 1). Insgesamt wurden im letzten Jahr 33.323 in der Fächerstadt begangene Straftaten gemeldet, 8,0 % mehr als noch ein Jahr zuvor. Seit 2011 ist die erfasste Kriminalität um 21,7 % angestiegen. Damit stieg sie in den letzten fünf Jahren in Karlsruhe so stark wie in keinem anderen großstädtischen Stadtkreis im Land.
Die Stadt Karlsruhe liegt laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015 mit der Anzahl der erfass-ten Fälle im bundesweiten Vergleich zwischen den 77 Städten mit über 100.000 Einwohnern auf Rang 20, in der Häufigkeitszahl (Kriminalitätsrate) auf Rang 25.

Stark angestiegen sind in den letzten fünf Jahren nicht zuletzt die Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz und das Asylverfahrensgesetz, wobei Karlsruhe als Standort der Landeserstaufnah-meeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) hiervon besonders betroffen war (siehe Tabelle 4 und Ab-bildung 3). Seit 2011 hat sich deren Fallzahl nahezu verfünffacht; die Zahl der Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz/Asylverfahrensgesetz stieg von 368 Fällen im Jahr 2011 auf 1.822 Fälle im Jahr 2015 (+395,1 %). Insgesamt betrug deren Anteil 5,5 % an allen erfassten Straftaten. Ohne die Berücksichtigung dieser Delikte stieg die Zahl der registrierten Straftaten um 16,6 % (von 27.018 im Jahr 2011 auf 31.501 Fälle 2015). Um eine bessere Vergleichbarkeit der Daten gewährleisten zu können, wurden die Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz beziehungsweise Asylverfahrensgesetz deshalb bei der Betrachtung der Daten herausgerechnet. Bei den entspre-chenden Tabellen und Abbildungen wird in diesem Bericht darauf aufmerksam gemacht.
Diebstahlsdelikte angestiegen.

Besonders stark gestiegen ist die Zahl der Diebstahlsdelikte (+37,7 % seit 2011), vor allem dabei Diebstähle an/aus Kraftfahrzeugen (+45,5 % seit 2011), deren Zahl von 541 registrierten Fällen im Jahr 2011 auf zuletzt 787 Straftaten im Jahr 2015 nach oben ging. Besonders schwerer Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen kam 2015 mit 1.224 Fällen fast doppelt so häufig vor wie 2011 (+84,9 %). Der besonders schwere Diebstahl von Kraftfahrzeugen selbst ist im gleichen Zeitraum um 41,7 % zurückgegangen (siehe Tabellen 2 und 3).
Bereits 2011 gehörten einfacher Ladendiebstahl und besonders schwerer Diebstahl von Fahrrä-dern zu den häufigsten Diebstahlsdelikten. Beide haben seitdem noch weiter zugenommen; Fahrraddiebstähle sind um 8,8 % auf zuletzt 2.185 Fälle angestiegen, einfacher Ladendiebstahl sogar um 49,2 % auf 2.913 erfasste Straftaten. Beim einfachen Taschendiebstahl lag die Zahl 2015 mit 1.326 angezeigten Fällen um 86,5 % höher als fünf Jahre zuvor.

Auch besonders schwerer Diebstahl in/aus Verkaufsräumen/Warenhäusern einschließlich Laden-diebstahl BSD (+106,4 %) sowie besonders schwerer Diebstahl aus Dienst-/Büroräumen oder besonders schwerer Diebstahl aus Gaststätten/Kantinen/Hotels/Pensionen (+18,7 % bezie-hungsweise 11,9 %) wurden 2015 deutlich häufiger erfasst als noch 2011.

Wohnungseinbrüche 2013 und 2014 besonders häufig, leichter Rückgang 2015
Den höchsten Stand an Wohnungseinbruchdiebstählen gab es mit 752 Fällen im Jahr 2013; damals wurde mehr als doppelt so häufig in Wohnungen eingebrochen als 2011. Seitdem ging die Zahl der Wohnungseinbrüche wieder etwas zurück, lag aber 2015 mit 481 angezeigten Fällen immer noch 33,2 % über dem Wert von 2011.

Deutliche Zunahme bei Raubdelikten, Rückgang bei Sexualdelikten und Sachbeschädigungen
Zugenommen haben auch Rohheitsdelikte wie Raub, räuberische Erpressung oder räuberischer Angriff (+67,9 % zwischen 2011 und 2015), sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen und Plätzen (73,2 %) sowie Handtaschenraub (+23,5 %) und Rauschgiftdelikte nach dem Betäu-bungsmittelgesetz (+13,4 %).
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gingen dagegen um 5,6 % zurück, auch wur-den weniger Fälle von Sachbeschädigung registriert (-20,6 % bei Sachbeschädigung an Kraft-fahrzeugen, -14,8 % bei Sachbeschädigung insgesamt).


Im Schnitt wird jede zweite Straftat aufgeklärt
Nur etwas mehr als die Hälfte aller Straftaten wurden 2015 auch aufgeklärt (56,9 %). Je nach Delikt schwankte die Aufklärungsquote zwischen 100,0 % bei Vergewaltigung/sexuelle Nöti-gung und 4,3 % bei besonders schwerem Diebstahl von Fahrrädern, der nur äußerst selten aufgeklärt werden konnte (siehe Tabelle 2 und Abbildung 5).
Ungeachtet der Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz/Asylverfahrensgesetz wurden die meis-ten Straftaten im zurückliegenden Jahr 2015 von Erwachsenen (76,2 %) verübt (siehe Abbil-dung 6). Heranwachsende im Alter zwischen 18 und unter 21 Jahren waren die zweitgrößte Tätergruppe (12,4 %). Auch sie waren bei allen Deliktarten unter den Tatverdächtigen vertre-ten, wobei vor allem besonders schwerer Diebstahl in/aus Gaststät-ten/Kantinen/Hotels/Pensionen, einfacher Taschendiebstahl, einfacher Diebstahl an oder aus Kraftfahrzeugen, besonders schwerer Diebstahl in/aus Dienst-/Büroräumen sowie Rauschgiftde-likte auffallend häufig auf das Konto junger Erwachsener gingen. Aber auch Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren waren unter den Tatverdächtigen zu finden. Hier überwogen mit je 18,2 % der besonders schwere Diebstahl von Fahrrädern und der besonders schwere Diebstahl in/aus Gaststätten/Kantinen/Hotels/Pensionen sowie mit 21,9 % der einfache Ta-schendiebstahl (siehe Abbildung 6). Zu den von Kindern begangenen Straftaten zählten 2015 hauptsächlich besonders schwerer Diebstahl von Fahrrädern (5,7 %), Sachbeschädigung ein-schließlich der Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen und einfacher Ladendiebstahl. Immerhin 2,0 % aller 2015 angezeigten Straftaten gingen auf das Konto von Kindern im Alter unter 14 Jahren.

Ausländeranteil an den Tatverdächtigen überdurchschnittlich hoch
Die Ausländerkriminalität schwankt je nach Deliktart zwischen 28,6 % und 89,0 %, sieht man von den Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz/Asylverfahrensgesetz einmal ab, die fast aus-schließlich von ausländischen Tatverdächtigen begangen werden (99,6 %). Ohne die Tatver-dächtigen dieser Verstöße lag 2015 der Prozentsatz nichtdeutscher Tatverdächtiger an allen Straftaten bei 48,4 %. Hierzu muss angemerkt werden, dass ein Großteil der Straftaten nach-weislich von Personen/Personengruppen verübt wurden, die hier keinen Wohnsitz beziehungs-weise nur vorübergehend einen Wohnsitz begründet haben (zum Beispiel durchreisende Täter/Tätergruppen; eigens zur Tatbegehung eingereiste Personen/Personengruppen)1.

Räumliche Schwerpunkte für kriminelle Handlungen bilden traditionell vor allem die Innenstadt mit einer hohen Dichte von Lokalitäten, Discos und Geschäften. Hier häufen sich die Straftaten, vor allem Fälle der Straßenkriminalität. Die Innenstadt-West wie auch die Innenstadt-Ost ver-zeichneten 2015 die höchste Anzahl von Straftaten aller Stadtteile (siehe Abbildung 8). Weitere Schwerpunkte bildeten 2015 die Oststadt, die Weststadt, die Südweststadt, Mühlburg, die Süd-stadt und Durlach. Je nach Deliktart fielen allerdings auch andere Stadtteile in Karlsruhe als Schwerpunkte für Straftaten auf, beispielsweise die Oststadt, wenn es um die Zahl der einfa-chen oder besonders schweren Diebstähle an/aus Kraftfahrzeugen geht, oder die Südweststadt und Weststadt, wo im vergangenen Jahr 2015 besonders viele Fahrräder gestohlen wurden. Die Betroffenheit von Wohnungseinbruchdiebstählen war hingegen in den Stadtteilen am Stadtrand größer als in den innerstädtischen Lagen im Zentrum. In Wohnungen in Durlach und in Grün-winkel wurde 2015 am häufigsten eingebrochen.

Link zum Kriminalitätsatlas - hier klicken

 

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