19 | 03 | 2024
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Eisenbahnbundesamt stellt AVG neue Sicherheitsbescheinigung aus

Eisenbahnbundesamt stellt AVG neue Sicherheitsbescheinigung aus

Die neue Sicherheitsbescheinigung des Eisenbahnbundesamtes für die AVG ist für fünf Jahre gültig.

Mit einer neuen Sicherheitsbescheinigung attestiert das Eisenbahn-Bundesamt der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft, alle Anforderungen und Voraussetzungen als sicherer und zuverlässiger Partner im Schienenverkehr zu erfüllen. Die AVG muss dem Eisenbahn-Bundesamt als nationale Aufsichtsbehörde nachweisen, dass sie ein solches System eingerichtet hat, um dann mit einer Sicherheitsbescheinigung gemäß §7a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes am öffentlichen Eisenbahnverkehr teilnehmen zu können.

In den vergangenen Wochen hat der TÜV Rheinland der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft bei der Entwicklung und Einrichtung eines Sicherheit-Management-Systems unterstützt. Nach einem erfolgreichen Audit durch die Mitarbeiter des Eisenbahnbundesamtes statt wurde die erneute Erteilung der Sicherheitsbescheinigung bestätigt.

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