19 | 03 | 2024
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ÖPNV-Finanzierung: Dr. Alexander Pischon und OB Dr. Frank Mentrup begrüßen Entscheidung des Bundes

Der Geschäftsführer der Karlsruher Schieneninfrastrukturgesellschaft (KASIG) und des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV), Dr. Alexander Pischon, und der Aufsichtsratsvorsitzende Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup begrüßen die Entscheidung des Bundes, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) über das Jahr 2019 hinaus zu verlängern: „Es war höchste Zeit, dass hier eine Entscheidung gefallen ist. Das verschafft uns die nötige finanzielle Sicherheit bei länger laufenden Projekten wie der Kombilösung“, so Dr. Pischon. Im Rahmen des GVFG stehen bundesweit jährlich 333 Millionen Euro zur Förderung kommunaler ÖPNV-Vorhaben zur Verfügung. Erhöht wird dieser Rahmen nicht. „Das ist schade, den Topf hätte der Bund gerne noch etwas vergrößern können, aber über die eingeschlagene Richtung bin ich sehr erleichtert“, so Pischon. 

Für das Projekt Kombilösung ist die Entscheidung von großer Tragweite. In Karlsruhe ist damit gesichert, dass Arbeiten an den beiden Tunnelbauten, die über das Jahr 2019 hinausreichen, finanziert und abgerechnet werden können. „Uns fällt ein großer Stein vom Herzen, jetzt können wir ohne Unsicherheit mit hoher Qualität weiter planen, ausschreiben und bauen“, äußert sich OB Dr. Mentrup.

Für den Schienenverkehr in der Region ist die Entscheidung über die Erhöhung der Regionalisierungsmittel von großer Bedeutung. Der Bund hat entschieden, diese Mittel auf acht Milliarden Euro zu erhöhen, mit 1,8 Prozent zu dynamisieren und für die nächsten 15 Jahre zu sichern. Das Land Baden-Württemberg ist für die Finanzierung des regionalen Schienenpersonenverkehrs zuständig. Der Bund zahlt den Ländern als Ausgleich Regionalisierungsmittel. Das Verkehrsangebot auf der Schiene im KVV kann damit bis 2030 finanziell gesichert werden. 

 Was weiterhin aussteht ist eine Entscheidung über die Fortführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) ebenfalls über das Jahr 2019 hinaus. „Es wäre wichtig, dass wir auch hier eine verlässliche Perspektive bekommen und Sicherheit für unsere Projekte erhalten, vor allem für den barrierefreien Ausbau der Haltepunkte“, sagt Pischon weiter. Bis 2022 müssen gemäß dem Personenbeförderungsgesetz sämtliche Haltestellen barrierefrei sein. Davon sind vor allem die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) und die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) betroffen. Die einzelnen Ausbauprojekte fallen jeweils unter die 50-Millionen-Euro-Grenze und werden damit über das LGVFG finanziert.

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