04 | 09 | 2010
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Städtische Waffenkontrolleure haben ihre Arbeit aufgenommen

Unangemeldete Kontrollen/Waffen abgeben ist noch immer möglich

Beim Ordnungs- und Bürgeramt (OA) hat die Stadt Karlsruhe zwei Stellen für Waffenkontrolleure eingerichtet. „Die verdachtsunabhängigen Kontrollen sind seit Änderung des Waffengesetzes im Juli vergangenen Jahres vorgesehen“, erläutert Dr. Björn Weiße, Leiter von OA. Er kündigt unangemeldete Besuche seiner Mitarbeiterin und seines Mitarbeiters bei Karlsruher Waffenbesitzern an. Sie sollen feststellen, ob Waffenschränke, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, oder ob sie überhaupt vorhanden sind. Das OA hat im vorigen Jahr - damals noch unter dem Namen „Bürgerservice und Sicherheit (BuS) - alle Karlsruher Waffenbesitzer angeschrieben und um einen Nachweis über die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition gebeten. Als so ein Nachweis konnte etwa ein Kaufbeleg über einen Waffenschrank dienen. Von den etwa 5 000 Karlsruher Waffenbesitzern haben rund 1 200 diesen Nachweis erbracht. Waffenbesitzer, die noch nicht die sichere Aufbewahrung ihrer Waffen nachgewiesen haben, bekommen nun in den nächsten Wochen unangemeldet Besuch vom OA.

„Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften“, unterstreicht Weiße den ernsten Charakter der Kontrollen seiner Behörde, „werden mit einer Geldbuße geahndet.“ Falls es in dem Haushalt Kinder gibt und Waffen oder Munition ungesichert herum liegen, leiten die Kontrolleure ein Strafverfahren ein. Er hoffe, so Weiße, dass Waffenbesitzer, die sich noch nicht gemeldet haben, dies noch nachholen und die geforderten Nachweise erbringen.

Als erfolgreich bezeichnet der OA-Leiter die Aktion seiner Behörde, mit der Waffenbesitzer freiwillig auf ihre Waffen verzichten und diese bei der Waffenbehörde abgeben konnten. Nach einem entsprechenden Aufruf sind in den letzten zwölf Monaten mehr als 1 500 Waffen und eine stattliche Menge Munition bei der Behörde abgegeben worden. Dr. Björn Weiße wirbt auch weiterhin dafür, Waffen und Munition beim Ordnungs- und Bürgeramt abzugeben. Waffen und Munition werden vernichtet.