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Gerichtshof für Menschenrechte Frankreichs Burka-Verbot für rechtens erklärt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Das seit 2011 in Frankreich geltende Burka-Verbot ist rechtens. Eine Muslimin hatte gegen den Bann des Ganzkörperschleiers geklagt, weil sie sich dadurch diskriminiert fühlt.
Verschleierte Muslimin in Paris: "Kein Zeichen von Extremismus"

Verschleierte Muslimin in Paris: "Kein Zeichen von Extremismus"

Foto: THIBAULT CAMUS/ AP

Straßburg - Entscheidung in Straßburg: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verletzt das in Frankreich geltende Burka-Verbot nicht die Grundrechte. Es sei "legitim", wenn der Staat mit solchen Maßnahmen die Voraussetzungen für ein Zusammenleben in der Gesellschaft wahren wolle.

Das Verbot sei keine Diskriminierung und verstoße auch nicht gegen den Schutz des Privatlebens, befand das Gericht. Damit ist es Staaten in Europa erlaubt, den Ganzkörperschleier zu verbieten.

Eine französische Muslimin hatte gegen das Verhüllungsverbot geklagt, weil sie sich dadurch diskriminiert fühlt. Die Frau, von deren Namen nur die Initialen S.A.S. bekannt sind, sieht durch das Gesetz mehrere Grundrechte verletzt - unter anderem die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Achtung des Privat- und Familienlebens.

Die junge Frau betonte, dass niemand sie zwinge, sich so zu kleiden. "Eine Burka zu tragen, ist kein Zeichen von Extremismus, sondern gehört zur Privatsphäre", sagte einer ihrer Anwälte bei einer Anhörung in Straßburg.

Die Richter jedoch erklärten jetzt, die Burka errichte eine Barriere zwischen ihrer Trägerin und der Umwelt und untergrabe damit das Gefühl des Zusammenlebens in einer Gesellschaft. Das Verbot sei daher angemessen. Es verstoße auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da es lediglich auf die Tatsache der Verschleierung des Gesichts ziele und nicht auf die religiösen Gründe dafür. Ein Sicherheitsrisiko stellt der Schleier hingegen nach Auffassung des Gerichtshofes nicht dar, da er bei einer Kontrolle abgenommen werden könne.

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Verschleierte Frauen: Formen der Verhüllung

Foto: Paula Bronstein/ Getty Images

In Frankreich droht seit 2011 jeder Frau eine Geldbuße von 150 Euro, die auf der Straße und auf anderen öffentlichen Plätzen den Ganzkörperschleier Burka oder den Gesichtsschleier Nikab trägt. Zudem kann sie zum Besuch eines Kurses in Staatsbürgerkunde verpflichtet werden.

Von den Maßnahmen betroffen seien insgesamt etwa 2000 Frauen, schätzt das französische Innenministerium. In den zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes wurden in Frankreich fast 300 Frauen verwarnt.

Tatsächlich wird in dem Gesetz, das 2010 unter dem damaligen konservativen Präsidenten Nicolas Sarkozy beschlossen wurde und am 11. April 2011 in Kraft trat, die islamische Vollverschleierung nicht explizit erwähnt. Es verbietet, auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten Kleidung zu tragen, "die dazu bestimmt ist, das Gesicht zu verbergen".

Vor einem Jahr gab es in der Pariser Vorstadt Trappes schwere Ausschreitungen, nachdem die Kontrolle einer vollverschleierten Frau durch Polizisten aus dem Ruder lief und der Ehemann nach einem Angriff auf die Beamten festgenommen wurde.

Der Urteilsspruch der Straßburger Richter hat Auswirkungen über Frankreich hinaus. Im Nachbarland Belgien gilt seit 2011 ein ähnliches Verbot. Wer dort sein Gesicht im öffentlichen Leben so verhüllt, dass er nicht mehr zu identifizieren ist, muss mit Strafen zwischen 15 und 25 Euro oder bis zu sieben Tagen Gefängnis rechnen. In der Schweiz stimmte im Kanton Tessin die Bevölkerung mehrheitlich für ein Burka-Verbot. In Deutschland hat Hessen als erstes Bundesland im Februar 2011 ein Burka-Verbot im öffentlichen Dienst erlassen. Einzelne Ausnahmen gibt es für Referendarinnen. Das Saarland erlegt Beamten bei ihrem dienstlichen, aber auch privaten Auftreten eine "gewisse Zurückhaltungspflicht" auf.

Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich.

ala/dpa/AFP/Reuters